Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaft
Vormundschaft des Jugendamtes tritt per Gesetz ein, wenn die Eltern des Kindes minderjährig sind oder aus anderen Gründen an der Ausübung des Sorgerechts gehindert sind.
Als Vormund werden die Interessen des Kindes in allen Bereichen vertreten. Meist hat der mit der Erziehung betraute Elternteil eines Kindes ein eingeschränktes Sorgerecht. Grundsätzlich versorgt und erzieht dieser Elternteil das Kind selbst. Alle anderen Rechte wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Vermögenssorgerecht, das Recht auf medizinische Versorgung sowie die rechtliche Vertretung in allen Rechtsfragen oder in Bezug auf andere Behörden liegen beim Jugendamt. Alle Maßnahmen, die das Jugendamt als Amtsvormund einleitet oder durchführt, werden mit dem entsprechenden Elternteil des Kindes besprochen und in der Regel mit dessen Zustimmung vorgenommen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn eine akute Gefährdung des Kindes besteht.
Ansprechpartner*in
Brehm, Frank
Telefon 02224/184-195
Fax 02224/184-4444
Mail frank.brehm@bad-honnef.de
Zimmer 120
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