Abgeschleppte Fahrzeuge
Ihr Fahrzeug steht nicht mehr an der Stelle, an der Sie es geparkt haben? Das kann in der Regel nur zwei Gründe haben:
Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie zunächst die Polizei anrufen. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde. Ist dies der Fall, erfahren Sie bei der Polizei auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.
Das Ordnungsamt ist befugt Abschleppmaßnahmen durchzuführen. Bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind diese unausweichlich. Die Mehrzahl der Maßnahmen betrifft die widerrechtlich geparkten Fahrzeuge auf Sonderparkplätzen für legitimierte Personen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, in oder vor Feuerwehrzufahrten, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf Radwegen oder Sperrflächen sowie aus den 5-Meter-Bereichen von Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen.
Straßenverkehr, Verkehrsangelegenheiten, Abschleppmaßnahmen, Fahrzeug