Flächennutzungsplan
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet Bad Honnefs sowie zahlreiche Bebauungspläne und Fluchtlinienpläne (zzgl. sonstiger planungsrechtlicher Satzungen) für einzelne Bereiche in der Stadt.
Im Flächennutzungsplan ist laut Maßgabe des Baugesetzbuchs "für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen". Seine größte Außenwirkung entfaltet der Flächennutzungsplan mit der Darstellung neuer potentieller Bauflächen im Stadtgebiet. Er ist die konzeptionelle Grundlage für die nachfolgende Aufstellung verbindlicher Bebauungspläne für einzelne Baugebiete bzw. -projekte.
Dabei erzeugt der Flächennutzungsplan in der Regel keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Insbesondere vermittelt er zum Beispiel allein durch seine Bauflächendarstellungen noch keine direkten Baurechte für Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger. Als vorbereitender Bauleitplan wirkt er allerdings über das sogenannte Entwicklungsgebot für Bebauungspläne und andere baurechtliche Satzungen hinaus, unter anderem im Falle des Anpassungsgebots für öffentliche Planungsträger, bei bestimmten Vorkaufsrechten sowie als öffentlicher Belang bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan unterliegt der Bindung an die überörtlichen Ziele der Raumordnung und er bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung in Köln. Einige Inhalte des Flächennutzungsplanes werden auf Basis anderer rechtlicher Grundlagen nur übernommen, insbesondere Schutzgebietsausweisungen oder etwa die Trassen überörtlicher Verkehrsachsen, die auf fachgesetzlicher Basis geplant wurden. Für einzelne Teilbereiche oder -inhalte kann der Flächennutzungsplan auch geändert oder in bestimmten Fällen im Wege der Berichtigung angepasst werden.


