Die am 27.6.2026 im Amtsblatt Rundblick Siebengebirge veröffentlichte Satzung der Stadt Bad Honnef vom 16.6.2026 über die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Honnef sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) wird wie folgt berichtigt:
Im ersten Absatz der Bekanntmachungsanordnung muss es wie folgt lauten: „Vorstehende Satzung der Stadt Bad Honnef vom 16.6.2026 über die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Honnef sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.“
Bauleitplanung der Stadt Bad Honnef Bebauungsplan Nr. 27, 3. Änderung und Ergänzung „Auf Penaten / Mühlenweg“ - Satzungsbeschluss und - Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch Der Rat der Stadt Bad Honnef hat am 18.09.2025 folgenden Beschluss gefasst: „Der Bebauungsplan Nr. 27, 3. Änderung und Ergänzung „Auf Penaten / Mühlenweg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“ Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27, 3. Änderung und Ergänzung „Auf Penaten / Mühlenweg“ erstreckt sich im Ortsteil Rhöndorf über das ehemalige Werksgelände der Firma Penaten, der durch die Reitersdorfer Straße, die Teilflächen entlang der Rhöndorfer Straße und des Mühlen- sowie des Nachtigallenweges abgerundet wird. Der Geltungsbereich umfasst vollständig den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27, 1. Änderung „Ehemaliges Penaten-Gelände“.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - in der Fassung der …
Am Donnerstag, dem 16.7..2026, 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, Bad Honnef, die 7. Sitzung des Rates der Stadt Bad Honnef statt.