Baugenehmigung und Denkmalschutz
Die Bauordnung der Stadt Bad Honnef regelt die rechtlichen Anforderungen an das Bauen im Stadtgebiet. Sie genehmigt Bauanträge, gibt Auskunft über Baulasten und gewährt Akteneinsicht. Dabei orientiert sie sich an der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und ergänzt diese durch kommunale Regelungen. Zudem dient sie dem Schutz von Umwelt, Nachbarschaft und öffentlichen Interessen.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt bad Honnef ist zuständig für den Schutz und die Pflege der denkmalgeschützten Objekte im Stadtgebiet. Sie gibt Auskunft über Denkmalschutz, berät zu geplanten Maßnahmen, erteilt denkmalrechtliche Erlaubnisse und stellt Steuerbescheinigungen aus. Dabei orientiert sich sich an dem Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW).
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