Stadtplanung und Stadtentwicklung

Baulandentwicklung „Selhof-Süd“

Baulandentwicklung "Selhof-Süd"

Das rund 28 Hektar große Gebiet „Selhof Süd“ im Bad Honnefer Süden stellt die größte zusammenhängende Baulandentwicklungsfläche in der Tallage der Stadt dar. Immer wieder haben sich Rat und Verwaltung in Planungs- und Entwicklungsinitiativen mit dem Bereich auseinandergesetzt, z. T. bis hin zu ersten Beschlüssen zur Bauleitplanung. Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISek in 2016 wurde erneut ein Prozess zur weiteren Untersuchung und Qualifikation von „Selhof Süd“ angestoßen.

Die Stadt Bad Honnef unterstützt und betreibt Maßnahmen, die den angespannten Wohnungsmarkt entlasten und auch Flächen für geförderten Wohnungsbau bereitstellen sollen. Dabei hat sich gezeigt, dass dieses Ziel durch sogenannte Nachverdichtungsmaßnahmen im Bereich der Innenstadt bzw. der heute bereits besiedelten Fläche nur begrenzt zu erreichen ist. Auch aus diesem Grunde soll das Gebiet „Selhof-Süd“ aktiviert werden.

Für die zukünftige Entwicklung des Areals stellte sich somit, gerade auch vor dem Hintergrund der wenig erfolgreichen Anläufe in der Vergangenheit, die Frage nach dem geeigneten planungsrechtlichen Realisierungsinstrument und der Organisation eines erfolgversprechenden Prozesses. Hierzu hat die Stadt Bad Honnef einen starken Partner „an Bord geholt“. Es handelt sich dabei um die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, welche als 100%ige Landestochter die kommunalpolitischen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele des Landes verfolgt und in dem Projekt als Treuhänderin der Stadt Bad Honnef auftritt.

In der Mitteilungsvorlage Nr. M/0241/2022 wurde im zuständigen Fachausschuss am 11.05.2022 zunächst über den Sachstand und die Vorgehensweise informiert. In gleicher Sitzung sowie durch den Ratsbeschluss vom 23.06.2022 wurden der Beitritt der Stadt in die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH sowie die Vorbereitung zur Aufnahme in das Programm „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes NRW eingeleitet:

Die Einleitung von sogenannten „vorbereitenden Untersuchungen“ für eine förmliche „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ ist notwendige Voraussetzung, um die lange angestrebte Baulandentwicklung in „Selhof Süd“ im Rahmen der „Kooperativen Baulandentwicklung“ mit dem Land NRW, in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN, weiter betreiben zu können. Das zuständige Ministerium hielt es für unverzichtbar, diesen Prozess-Schritt für die Aufnahme in die „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes NRW durchzuführen.

Wegen des öffentlichen Interesses an einer zügigen Durchführung hat der Stadtrat am 01.02.2024 die Einleitung der „vorbereitenden Untersuchungen“ beschlossen. Diese dienen dazu, die Anwendungsvoraussetzungen für das Instrument der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Den o. g. Einleitungsbeschluss und die ausführliche Begründung dazu können Sie hier einsehen:

Das Verfahren einer „kooperativen Baulandentwicklung“ stellt die favorisierte Lösung zur Entwicklung von „Selhof Süd“ dar, da es auf einer freiwilligen Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern bezüglich des Grundstückserwerbs durch die Stadt basiert. Erst wenn sich im Rahmen der Prüfungen und Eigentümerdialoge zeigt, dass dies im Wege freiwilliger Vereinbarungen nicht möglich ist, kann mit der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ die Mobilisierung des Baulands mittels rechtlicher Instrumente ermöglicht bzw. durchgesetzt werden.

Das Baugesetzbuch schreibt die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, vor allem der Eigentümer und Eigentümerinnen, vor. Am 16. Juni 2025 fand hierzu eine erste Eigentümer-Informationsveranstaltung im Rathaus Bad Honnef statt. Es handelte sich hierbei nicht um eine öffentliche Bürgerversammlung zu Planungskonzepten oder Bauleitplänen, welche späteren, weiteren Prozessschritten vorbehalten sind. Informationen aus dem Inhalt und den Ergebnissen der Eigentümer-Informationsveranstaltung können Sie folgenden Dokumenten entnehmen:

Die Informationen zum Projekt der Baulandentwicklung „Selhof Süd“ an dieser Stelle werden dem Prozess folgend ergänzt und fortgeschrieben.

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