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Wahlbezirkseinteilung
Der Wahlausschuss der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2025 gem. § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) die Einteilung des Gebietes der Stadt Bad Honnef in 16 Wahlbezirke für die Kommunalwahlen im Jahr 2025 beschlossen. Die Wahlbezirkseinteilung ist der Veröffentlichung vom 27. Januar 2025 zu entnehmen bzw. kann im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Honnef eingesehen werden.
Wahlvorschläge
Alle Informationen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Bad Honnef für die im Jahr 2025 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen am 14. September 2025 entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung vom 26. März 2025.
Wir bitten Sie, die Parteienkomponente des Votemanagers zur Vorbereitung der Einreichung der Wahlvorschläge zu nutzen. Ein Handbuch hierfür wird als Hilfestellung zum Download angeboten.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 07.07.2025 um 18 Uhr.
Die Wahlvorschläge sind in Papierform einzureichen.


