Vereinbarung über eine Grünpatenschaft im Stadtgebiet Bad Honnef

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Grünpatenschaft beinhaltet:

    - Wässern des Baums und/oder der Bepflanzung in Trockenzeiten. Gerade junge Bäume können in ihren ersten Jahren am Standort bis zu 100 Liter Wasser pro Woche benötigen.

    - Entfernen von Müll und anderem Unrat

    - Pflege und/oder Bepflanzung einer Baumscheibe oder eines Beetes

    - Entfernen von Wildkrautaufwuchs, Baumsämlingen und verblühten sowie

    abgestorbenen Pflanzenteilen von Hand.


    Folgendes ist zu beachten

    - Bei der Übernahme einer Grünpatenschaft in Form einer Baumscheibe (Bodenbereich um den Baum herum) darf der Baum nicht gepflegt, zurückgeschnitten oder beschädigt werden. Die anfallenden Pflegemaßnahmen übernimmt weiterhin der Bau- und Betriebshof der Stadt Bad Honnef.

    - Bei der Übernahme einer Baumscheibe muss darauf geachtet werden, dass bei der Auflockerung des Bodens keine Wurzeln beschädigt werden.

    - Eine Auffüllung von Baumscheiben mit Erde ist nicht zulässig, da ein stärkerer Bodenauftrag die Wurzelatmung einschränkt und zudem Fäulnis am Wurzelhals begünstigt.

    - Das Einbringen von Pestiziden, Streusalz sowie das Düngen des Bodens ist nicht zulässig.

  • Kosten

    Die Kosten für die Bepflanzung und die Pflege sowie die Entsorgung von Grünabfällen oder anderen Abfällen ist von dem Grünpaten zu tragen.

    Der Grünpate ist bei der Übernahme einer Grünpatenschaft nicht durch die Stadt Bad Honnef versichert

  • Verfahrensablauf

    • Bei der Übernahme einer Grünpatenschaft in Form einer Baumscheibe (Bodenbereich um den Baum herum) darf der Baum nicht gepflegt, zurückgeschnitten oder beschädigt werden. Die anfallenden Pflegemaßnahmen übernimmt weiterhin der Bau- und Betriebshof der Stadt Bad Honnef.
    • Bei der Übernahme einer Baumscheibe muss darauf geachtet werden, dass bei der Auflockerung des Bodens keine Wurzeln beschädigt werden.
    • Eine Auffüllung von Baumscheiben mit Erde ist nicht zulässig, da ein stärkerer Bodenauftrag die Wurzelatmung einschränkt und zudem Fäulnis am Wurzelhals begünstigt.
    • Das Einbringen von Pestiziden, Streusalz sowie das Düngen des Bodens ist nicht zulässig.
  • Anträge / Formulare

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