Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
- Öffnungszeiten Wahlbüro
- Wer und Wie wird gewählt
- Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen
- WAHLBERECHTIGUNG
Briefwahlbüro Tal (Rathausplatz 10a):
ab dem 19.09.2025 wie folgt:
Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
(Mittwochs ist das Wahlbüro geschlossen)
nur am Freitag den 26.09.2025 von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr
Briefwahlbüro Aegidienberg (Bürgerbüro Aegidiusplatz):
ab dem 23.09.2025 wie folgt:
Montag, Mittwoch und Freitag: geschlossen
Dienstag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
nur am Freitag den 26.09.2025 von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr
WER und WIE wird gewählt?
Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en, sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr werden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.
Bei der Wahl des Stadtrates oder dem Kreistages – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede/r Wähler/in ebenfalls nur eine Stimme hat. Letzteres gilt auch für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.
Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.
Hilfe beim Wählen
Hilfe für Menschen mit einer Seh-Behinderung:
Für seh-behinderte Wähler und Wählerinnen gibt es ein Hilfsmittel.
Es heißt Stimmzettel Schablone.
Die Schablone ist aus Pappe.
Der Stimmzettel wird in die Schablone hinein geschoben.
Die Schablone hat Löcher.
Dort können Sie ankreuzen.
Wähler*innen, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org
weitere Hilfen:
Können Sie den Stift nicht alleine benutzen? Oder können Sie nicht gut/schlecht lesen? Fragen Sie einen Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin nach Hilfe.
Oder bringen Sie eine Person mit, die Ihnen helfen kann.
Diese Person kann Ihnen
- den Stimmzettel vorlesen
- das Kreuz für Sie machen
Diese Person ist verpflichtet Ihrem Wählerwillen folge zu leisten und darf Ihre Stimme nicht verraten, denn Wahlen sind geheim.
WAHLBERECHTIGUNG
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in unserer Stadt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet der Stadt Bad Honnef wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Teilnahme an den Kommunalwahlen gelten folgende Zulassungsbedingungen:
Wahlberechtigt sind:
- alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 14. September 2009) oder früher geboren sind,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet der Stadt Bad Honnef wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt (§ 8 KWahlG).
Voraussetzung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Honnef. Das Wählerverzeichnis wird am 42. Tag vor der Wahl (3. August 2025) aufgestellt und führt alle Wahlberechtigten auf, die zu diesem Zeitpunkt ihre Hauptwohnung im Stadtgebiet haben.


