Bebauungspläne / Fluchtlinienpläne
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet Bad Honnefs sowie zahlreiche Bebauungspläne und Fluchtlinienpläne (zzgl. sonstiger planungsrechtlicher Satzungen) für einzelne Bereiche in der Stadt.
Bebauungspläne
Bebauungspläne regeln über rechtsverbindliche Festsetzungen die städtebauliche Ordnung in bestimmten Bereichen. Sie bestimmen damit die mögliche bauliche oder sonstige Nutzung von Grundstücken. Bebauungspläne sind in der Regel aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan zu entwickeln. Wesentliche Festsetzungen sind zumeist die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die überbaubaren Flächen sowie die Planung der äußeren Erschließung, vor allem der Verkehrsflächen. Die Art der baulichen Nutzung regelt den Baugebietstyp zum Beispiel als reines Wohngebiet, während das Maß der baulichen Nutzung zum Beispiel Aussagen zur maximalen baulichen Ausnutzung der Grundstücksfläche trifft. Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der Bebauungspläne und die Festsetzungsmöglichkeiten sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Übersicht der Bebauungsplan-Gebiete
Die zum Download bereitgestellten Übersichtskarten mit den Geltungsbereichen der einzelnen, wirksamen Bebauungspläne, Bebauungsplan-Änderungen und Innenbereichssatzungen dienen der ersten Information und Orientierung. So kann ermittelt werden, ob ein Grundstück innerhalb eines entsprechenden Geltungsbereichs liegt. Die Umringe der Bebauungspläne und Grenzen der Innenbereichssatzungen können aufgrund des Maßstabs und der Darstellung geringfügig vom Originalplan abweichen.
Wesentliche und aktuell relevante bzw. in Bearbeitung befindliche Bebauungsplanverfahren sowie das Gebiet für vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sind mit ihren Geltungsbereichen nachrichtlich zur Information in die Übersichtskarten übernommen worden.
Rechtskräftige Bebauungspläne (ab 13.05.2017)
Die Stadt Bad Honnef stellt entsprechend des § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch die nach dem 13. Mai 2017 neu aufgestellten Bebauungspläne inklusive der entsprechenden Begründungen und, soweit vorhanden, der zusammenfassenden Erklärungen nachfolgend zum Download bereit.
Fluchtlinienpläne
Fluchtlinienpläne wurden aufgrund des „Gesetzes über die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen und ländlichen Ortschaften vom 2.7.1875“ (sog. Preußisches Fluchtliniengesetz) erlassen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Jahr 1960 gelten Fluchtlinienpläne gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG als übergeleitete, einfache Bebauungspläne.
Fluchtlinienpläne enthalten nur Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien; zu diesen Plänen liegen keine weiteren textlichen Festsetzungen vor. Fluchtlinien sind diejenigen Linien, die bei der Bebauung eines Grundstückes einzuhalten sind. Sie geben dem Straßenkörper seine Lage und Richtung, begrenzen ihn in seiner Länge und Breite (= Straßenfluchtlinien) und geben die Grenze an, über die bei einer Bebauung die Gebäude an ihrer Vorderseite nicht errichtet werden dürfen (Baufluchtlinie). Jeder Fluchtlinienplan muss eine Baufluchtlinie schaffen. Ist nur eine Fluchtlinie festgesetzt, so bildet sie gleichzeitig die Straßen- und Baufluchtlinie.
Übersichtskarte zur Lage der Fluchtlinienpläne
In der Übersicht können Sie die Lage der Fluchtlinienpläne einsehen:


