Bauvorbescheid Erteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.

    Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.

    Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.

    Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Lageplan (sollte auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte erstellt sein)
    • Bauzeichnung
    • Baubeschreibung (bei Gestaltungsfragen)
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
    • Bauvorlageberechtigung (wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.)
  • Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Bauvoranfrage und fordert Sie ggfs. auf, weitere Unterlagen nachzureichen.
    • Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
  • Anträge / Formulare

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) berechnet und festgesetzt.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Sobald die Bauvoranfrage vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang der Bauvoranfrage sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern (ausnahmsweise kann die Frist um 1 Monat verlängert werden). Sobald die Bauvoranfrage vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle einer Bauvoranfrage 6 Wochen.

Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –