Bauvorbescheid Erteilung
Leistungsbeschreibung
Vor Einreichung eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan (sollte auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte erstellt sein)
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung (bei Gestaltungsfragen)
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
- Bauvorlageberechtigung (wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Bauvoranfrage und fordert Sie ggfs. auf, weitere Unterlagen nachzureichen.
- Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
Anträge / Formulare
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalWelche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) berechnet und festgesetzt.Bearbeitungsdauer
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Sobald die Bauvoranfrage vollständig ist, teilt die Bauaufsichtsbehörde der Bauherrschaft unverzüglich den Eingang der Bauvoranfrage sowie den Zeitpunkt der Entscheidung mit und beteiligt die Gemeinde sowie die zu beteiligenden Fachdienststellen. Die Gemeinde und die beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern (ausnahmsweise kann die Frist um 1 Monat verlängert werden). Sobald die Bauvoranfrage vollständig ist und sobald alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, beginnt die Entscheidungsfrist für die Bauaufsichtsbehörde. Diese beträgt im Falle einer Bauvoranfrage 6 Wochen.

