Baulasten - Eintragung oder Löschung beantragen

  • Kurztext

    • Eine Baulast ist immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück selbst nicht baurechtskonform hergestellt werden kann und somit ein anderes Grundstück (oder auch mehrere Grundstücke) zusätzlich zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden muss. 
    • Eine Baulast kann verschiedene Verpflichtungen umfassen, wie beispielsweise Zufahrtsrechte oder Abstandsflächen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers und erfordert bestimmte Unterlagen und Nachweise. 
    • Eine Baulast kann gelöscht werden, wenn der Grund für ihre Eintragung entfällt. Auch hierfür ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde notwendig. Der Verzicht auf die Baulast kann auch von Amts wegen erfolgen, dann ist kein Antrag erforderlich. 
    • Der Antrag auf Eintragung oder Löschung einer Baulast muss  bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Wenn Sie eine Baulast eintragen oder löschen lassen möchten, ist ein formeller Antrag erforderlich. Diese Seite bietet Ihnen  wichtige Informationen rund um den Antragsprozess in Nordrhein-Westfalen.  

  • Kosten

    Die Gebühr für die Entscheidung über die Eintragung oder die Löschung einer Baulast
    beträgt 50,00 Euro bis 250,00 Euro. Sie ist grundsätzlich von den Antragstellenden zu tragen.

  • Anträge / Formulare


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