Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die entsprechende Belange berühren oder Auswirkungen auf die Anerkennung der gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben (§ 9 Hauptsatzung der Stadt Bad Honnef). Sie berät Ämter und Gremien der Stadt bei Vorhaben und vertritt die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Honnef.
Wünschen Sie eine Beratung in einem Einzelgespräch, zum Beispiel wegen beruflichem Wiedereinstieg, Trennung/Scheidung, Mobbing oder Gewalterfahrung? Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin mit mir!
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 Satz 2
Aus gutem Grund wurde bereits 1994 der Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um einen aktiven Gleichstellungsauftrag ergänzt, weil zwischen der rechtlich gebotenen und der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern eine nicht zu rechtfertigende Diskrepanz bestand und besteht.


