Beherbergungssteuer in Bad Honnef: Erste Steuererklärung am 1. Juli fällig   

Bad Honnef. Seit dem 1. April 2026 wird in Bad Honnef eine Beherbergungssteuer erhoben. Die Einführung der neuen Abgabe hat der Rat der Stadt Bad Honnef am 18. September 2025 beschlossen. Sie dient der Stärkung der kommunalen Einnahmen.

Die Beherbergungssteuer betrifft entgeltliche private Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Gasthöfen und Jugendherbergen sowie auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen. Die Steuer beträgt fünf Prozent des reinen Übernachtungspreises. Steuerpflichtig ist der Übernachtungsgast. Die Beherbergungsbetriebe ziehen die Steuer ein und führen sie an die Stadt Bad Honnef ab.

Die Stadt Bad Honnef erinnert die betroffenen Beherbergungsbetriebe daran, dass die Steuererklärung quartalsweise abzugeben ist. Die erste Meldung für den Zeitraum April bis Juni 2026 ist Anfang Juli fällig. Auch wenn im betreffenden Quartal keine steuerpflichtigen Übernachtungen stattgefunden haben, ist eine sogenannte Nullmeldung erforderlich. Für die Abgabe der Erklärung zur Beherbergungssteuer wird ein Kassenzeichen benötigt. Dieses kann per E-Mail an das Steueramt unter steueramt@bad-honnef.de angefragt werden.

Die Steuererklärung kann online über das Serviceportal der Stadt Bad Honnef eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer sowie die Möglichkeit zur Online-Abgabe der Steuererklärung sind verfügbar unter: https://meinbadhonnef.de/service-antraege/steuern-haushalt-und-finanzen/dienstleistungen/

Fragen beantworten die Mitarbeitenden des Steueramts der Stadt Bad Honnef unter Telefon 02224 184-147 oder per E-Mail an steueramt@bad-honnef.de.

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