Rat stellt wichtige Weichen für Bad Honnefs Zukunft

Entscheidungen zu Mobilitätsknoten, Klimaanpassung, Inklusion und städtischen Betrieben

Mit der Zukunft Bad Honnefs als Hochschulstadt eröffnete Bürgermeister Philipp Herzog die jüngste Ratssitzung. Er zeigte sich ganz besonders erfreut darüber, dass die Alanus Hochschule die Entscheidung getroffen hat, nach Bad Honnef zu kommen und Bad Honnef damit Hochschulstadt bleiben dürfe. Dies sei eine sehr gute Nachricht für die Stadt und ihre weitere Entwicklung.

 Weg frei für die Fußgängerbrücke am Mobilitätsknoten

Eine zentrale Entscheidung traf der Rat zum Mobilitätsknoten Bad Honnef. Mit 30 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und acht Enthaltungen beschloss er den Bebauungsplan für den Teilbereich am Westende der Girardetallee und der B 42 als Satzung. Damit wurde das erforderliche Planungsrecht für die neue Fußgängerbrücke über die B 42 geschaffen. Die neue Fußgängerbrücke wird die Innenstadt unmittelbar mit dem neuen Bahnhaltepunkt verbinden. 

Auch mit der zukünftigen Entwicklung des bisherigen Bahnhofsstandortes beschäftigte sich der Rat. Einstimmig hob er den Satzungsbeschluss für den bisherigen Bebauungsplan „Bahnhof Bad Honnef“ auf und stellte einen Plan aus dem Jahr 2006 ein. Der Plan war nie bekannt gemacht worden und hatte deshalb keine Rechtskraft erlangt. Zudem entsprechen die damaligen Planungen aufgrund der Verlagerung des Bahnhaltepunktes nicht mehr den heutigen städtebaulichen Zielen. Parallel soll ein neues Bauleitplanverfahren für den Standort vorbereitet werden. 

 Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und die Einstellung des Verfahrens zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans „Bahnhof Bad Honnef“. Die Beschlüsse schaffen die Grundlage, um die künftige Entwicklung des bisherigen Bahnhofsgeländes neu zu ordnen.

 Klimaanpassung wird strategische Daueraufgabe

Einstimmig bei 4 Ethaltungen beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes und dem Aufbau eines entsprechenden Controllings. Das Konzept bündelt erstmals eine umfassende Analyse der lokalen Klimafolgen, einen Maßnahmenkatalog und einen Umsetzungsfahrplan. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zum Umgang mit Hitze, Starkregen und Hochwasser. 

Das Konzept umfasst 34 Maßnahmen für den Zeitraum von 2027 bis 2037. Die konkrete Umsetzung soll schrittweise erfolgen und regelmäßig an finanzielle, personelle und rechtliche Rahmenbedingungen sowie verfügbare Förderprogramme angepasst werden. Ebenfalls einstimmig bei 4 Enthaltungen sprach sich der Rat für die Beantragung von Fördermitteln für das Anschlussvorhaben zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes aus.

 

Fachbeirat Inklusion erhält verbindliche Grundlage

 Mit dem einstimmigen Beschluss der Satzung für den Fachbeirat Inklusion stärkt die Stadt die Interessen von Menschen mit Behinderung. Der Fachbeirat soll als unabhängiges und beratendes Expertengremium Impulse für mehr Barrierefreiheit, Teilhabe und inklusive Projekte geben. Zudem berät er die Stadt bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. 

 

Jahresabschluss geht in die weitere Beratung

Kämmerer Martin Gautsch stellte dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vor und fasste das mehr als 440 Seiten umfassende Zahlenwerk zusammen. Der Entwurf weist für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von rund 7,24 Millionen Euro aus. Der Rat nahm den Entwurf zur Kenntnis. Die weitere Prüfung und Beratung erfolgt zunächst durch einen Wirtschaftsprüfer und anschließend im Rechnungsprüfungsausschuss. Abschließend soll sich der Rat in seiner Sitzung im Dezember mit dem Jahresabschluss befassen.

 

Smart Glasses im Freibad nicht erlaubt

Im Rahmen der Anfragen nach der Geschäftsordnung beschäftigte sich der Rat auch mit der Nutzung sogenannter Smart Glasses im Freibad. Da diese Brillen Foto- und Videoaufnahmen ermöglichen können, fallen sie unter das in der Haus- und Badeordnung geregelte Verbot des Fotografierens und Filmens. Eine Nutzung entsprechender Aufnahmefunktionen ist im Freibad daher nicht zulässig. 

Einstimmig verabschiedete der Rat außerdem Änderungen an den Betriebssatzungen des Abwasserwerks und der Bad Honnefer Bäder.

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