Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept
Der Rat der Stadt Bad Honnef hat im Juli 2010 das „Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Stadt Bad Honnef“ beschlossen. Das „Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept“ erreicht als sogenannte informelle Planung ein besonderes Abwägungsgewicht und dient darüber hinaus als Beurteilungsgrundlage zum Beispiel bei geplanten Vorhaben bzw. in Bezug auf deren Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche.
Das Konzept gliedert sich in mehrere Bausteine, aus denen sich als Konsequenzen unter anderem ergeben, dass die Leitziele sowie die Strategie bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bauleitplänen in der Abwägung und Ausgestaltung der Darstellungen beziehungsweise Festsetzungen zu berücksichtigen sind, die (Neu-)Entwicklung von Einzelhandelsstandorten an die räumliche Konzeption zu binden ist, großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit zentren- beziehungsweise nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch innerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche und entsprechend deren Zweckbestimmung zugelassen werden sollen, und über die Sortimentsliste die Art der baulichen Nutzung künftig in Bezug auf den Einzelhandel einheitlich differenziert und spezifiziert wird. Das Konzept bedarf insoweit einer sukzessiven Umsetzung.
Das Konzept steht nachfolgend für Sie zur Verfügung:

