Stadtplanung und Stadtentwicklung

Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren zur Stadt-planung

Während der Aufstellung von Bauleitplänen besteht in der Regel in zwei Stufen die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, sich zu informieren und eventuell mit einer Stellungnahme (Anregungen/ Änderungswünsche/ Bedenken) im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen:

Bei der „frühzeitigen Beteiligung“ wird die Öffentlichkeit möglichst zu Beginn im Planungsprozess, in der Regel nach einem Planaufstellungsbeschluss durch den zuständigen Ausschuss und nach Erarbeitung eines ersten Konzeptes, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Hierzu werden die Pläne bei der Stadtverwaltung Bad Honnef üblicherweise für 2 Wochen zur Unterrichtung bereitgehalten und zusätzlich oder alternativ in einem Bürgerdialog vorgestellt. Ein Bürgerdialog wird insbesondere bei komplexeren Planungen vorgesehen.

In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung und eventueller Fachgutachten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Regel für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser „öffentlichen Auslegung“ kann jeder eine Stellungnahme zu der Planung vorbringen, sinnvollerweise in Form einer begründeten schriftlichen Eingabe. Im Anschluss an die Beteiligungsverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ausgewertet und den Gremien zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt.

Welche Planungen zur Diskussion gestellt werden, wann und wo die öffentliche Information und Beteiligung stattfindet und welche Fristen zur Stellungnahme bestehen, wird über das Amtsblatt der Stadt Bad Honnef bekannt gegeben. 

Die amtlichen Bekanntgaben der einzelnen Beteiligungsverfahren finden Sie auch unter Bekanntmachungen.

Unterlagen zu aktuellen Beteiligungsverfahren der Stadt Bad Honnef werden Ihnen ausschließlich über das Beteiligungsportal des Landes NRW zur Verfügung gestellt.


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