Vollstand

Honnef handelt

Die Stadt Bad Honnef fördert Neugründungen, EinzelhändlerInnen, DienstleisterInnen und GastronomInnen bei einer Anmietung eines Leerstands. Für diese Zielgruppe besteht die Möglichkeit zwei Jahre lang Zuschüsse zur Miete zu erhalten. Voraussetzung für einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie des Landes ist, dass auch die Eigentümer einer Geschäftsimmobilie die Gründung bzw. Neuansiedlung unterstützen. Dies geschieht dadurch, dass der Mietvertrag mit einem Mietzins angesetzt wird, der höchstens 70 Prozent des letzten Mietvertrags der Immobilie beträgt.

Informationen zur Förderung

Fakten für Starter

Ein gefördertes Ladenlokal klingt für Sie nach einer tollen Idee? Dann erfüllen Sie sich Ihren persönlichen Geschäfts(t)raum! Mit dem sogenannten Verfügungsfond können Neugründer, Einzelhändler und Gastronomen bei einer Anmietung zwei Jahre Zuschüsse erhalten. Hier beantworten wir Ihnen schon die wichtigsten Fragen rund um die Förderung:


  • Was wird gefördert?

    Im Rahmen des Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW" werden in der Bad Honnefer Innenstadt Anmietungen von teilnehmenden Ladenlokalen bis Ende 2026 gefördert. Die Förderung ist adressiert an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Die Förderung bezieht sich auf die monatliche Miete (netto/kalt). Zudem haben drei Eigentümer die Möglichkeit eine Bezuschussung bis zu 7.500 EUR netto für etwaige Umbaukosten zu erhalten.

  • Wer ist förderfähig?

    Gefördert werden können Neu- und Erstgründungen sowie Expansionen. Umzüge bestehender Bad Honnefer Unternehmen sind nicht förderfähig. Die Neuansiedlung muss sich im Konzentrationsbereich der Innenstadt befinden:

  • Welche Nutzungen sind förderfähig?

    Die zukünftigen Nutzungen sollen möglichst frequenzbringend und nachhaltig sein, wie zum Beispiel Einzelhandel aller Art, Startups, Gastronomie, kulturwirtschaftliche Nutzungen, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, usw. Der Fokus obliegt auf nachhaltigen Geschäftsmodellen. Nicht förderfähig sind bereits in der Innenstadt vorhandene Nutzungen oder solche, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen können.

  • Wie lange gilt die Förderung? 

    Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrags auf zwei Jahre befristet. Danach muss der Endnutzer eigenständig einen neuen Vertrag mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter aushandeln. Zudem ist die Förderung auf das angemietete Objekt beschränkt. Ein Umzug in ein anderes Ladenlokal würde die Förderung demnach beenden.

  • Wie können Interessierte in den Genuss der Förderung kommen?

    Zur Zeit sind leider keine weiteren Bewerbungen möglich!

    Wenn Sie von der attraktiven Förderung profitieren möchten und sich für ein leerstehendes Ladenlokal interessieren,  füllen Sie bitte die Bewerbung für das Förderprogramm aus. Bei zusätzlichen Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie HIER.


  • Wo gibt es weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen?

    Das Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW" wurde im April 2023 als Nachfolge-Förderprogramm vom Land NRW aufgelegt. Der Stadt Bad Honnef stehen daraus u.a.  Fördermittel für das Handlungsfeld „Verfügungsfond Anmietung“ zur Verfügung, die bereits jetzt für die Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Bad Honnefer Innenstadt genutzt werden konnten (LINK ZUM PILOT) wurden. Für weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes NRW klicken Sie bitte HIER.

  • Wer entscheidet, ob eine Bewerbung zum Zug kommt?

    Zur Beurteilung der Bewerbungen um reduzierte Ladenmieten tritt ein ProjeInnenstadtbeirat zusammen. Zu den Mitgliedern gehören VertreterInnen aus dem lokalen Einzelhandel (Centrum e.V.), der Gastromomie, dem neu gegründeten "Frauen-Stammtisch", dem Eigentümerverein (Le4bendige Stadtmitte e.V.) sowie der Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Honnef.

  • Welche Kriterien werden für eine postive Bewertung der Bewerbung herangezogen?

    Grundlage für die Bewertung Ihrer Bewerbungen ist

    • zum einen ein Gutachten, welches Lücken im Branchenmix der Bad Honnefer Innenstadt aufzeigt,
    • eine Dringlichkeitsliste, die der Arbeitskreis Innenstadt erarbeitet hat
    • sowie die Erfüllung weiterer festgelegter Kriterien. Einige Kernfragen hiervon lauten:
      • wie nachhaltig ist die Geschäftsidee?
      • wie passt die angestrebte Eröffnung zum Branchenmix am Standort Innenstadt Bad Honnef?
      • wie stehen Sie zu Themen wie Engagment bei Stadtfesten, Öffnungszeiten, gemeinsamen Aktionen und Digitalisierung?


  • Welche Unterstützung erhalte ich im Prozess?

    Die Wirtschaftsförderung begleitet Sie vom ersten Gespräch bis zur Eröffnung Ihres Geschäfts und darüber hinaus. Wir nennen Ihnen die richtgen AnsprechpartnerInnen, z.B. im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen usw., geben Tipps hinsichtlich wichtiger Akteure in der Stadt und zeigen grundsätzliche Potentiale für eine erfolgreiche Umsetzung Ihrer Idee auf.

    Der Verein „Lebendige Stadtmitte Bad Honnef e.V.“ stellt zudem jedem neuen Mieter einen Paten zur Seite, der beim Start hilft, Kontakte vermittelt und bei administrativen Herausforderungen gerne unterstützt





Neunutzung Ihrer Fläche

Sie verfügen über ein leerstehendes Ladenlokal in der Innenstadt und suchen geeignete Nutzung? Nehmen Sie teil am Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ und attraktivieren Sie Ihre Immobilie mit vergünstigten Mieten aus dem Förderprogramm.

Sie als Eigentümer verzichten bei der Teilnahme übergangsweise auf einen Teil ihrer Miete, haben dafür aber über zwei Jahre ein sicheres Einkommen und die Möglichkeit, sich beim Umbau unterstützen zu lassen.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Honnef unterstützt Sie hierbei  – wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!





Rechenbeispiel

Die Stadt Bad Honnef mietet das jeweilige Ladenlokal zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete (Kaltmiete) an. Die Untervermietung an Dritte erfolgt zu nur 30 Prozent der Altmiete. In diesem Beispiel beträgt die monatliche Kaltmiete für das Ladenlokal für die neue Mieterin bzw. den neuen Mieter demnach nur 300 Euro (auf max. 2 Jahre befristet).

Das Land NRW fördert 60 Prozent der Kaltmiete, sodass der übrige Eigenanteil von 40 Prozent von der Stadt Bad Honnef übernommen wird. Die Förderung gilt für maximal zwei Jahre.

Ein zusätzlicher Bestandteil des Verfügungsfonds ist die Förderung von Umbaukosten. Diese kann für die Hälfte der geförderten Leerstände in Anspruch genommen werden – in Bad Honnef also für insgesamt drei Ladenlokale.

Sie können Umbaukosten bis zu 15.000 EUR zzgl. MwSt. einreichen, die mit 50%, also bis zu 7.500 EUR bezuschusst werden.


Fünf geförderte Mietverträge sind schon unter Dach und Fach – ein letzter Platz ist frei!

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