Bewohnerparkausweis beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie mit einem von Ihnen gewählten KFZ in einem bestimmten Bereich (Parkzone) der Stadt Bad Honnef zu parken.

    Sie haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, wenn Sie Anwohner oder Anwohnerin einer innenstadtnahen Straße sind. Sie müssen im Hauptwohnsitz oder mit alleinigem Wohnsitz in Bad Honnef gemeldet sein.

    Dies berechtigt Sie, Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen durch Auslage des Bewohnerparkausweises zu parken. Jeder Anwohner kann nur einen Parkausweis beantragen und dieser Parkausweis gilt auch nur für ein Fahrzeug.

    Die vorhandenen Parkzonen entnehmen Sie bitte hier. Dabei gilt, dass Sie als Anwohner des direkten Innenstadtbereiches einen roten Bewohnerparkausweis erhalten anstatt des grünen Bewohnerparkausweises, der Sie berechtigt, im Innenstadtbereich eine halbe Stunde kostenlos zu parken.

    Grundsätzlich gelten die Scheine jeweils für ein Kalenderjahr und richten sich nach dem Wohnsitz, d.h. Ihre Adresse bestimmt, für welche Zone Sie einen Parkausweis bekommen. Eine Verlängerung sollte frühzeitig erfolgen und kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
    • Bescheinigung der Hausverwaltung bzw. des Vermieters oder der Vermieterin wenn Sie bestehende Parkflächen auf dem Grundstück nicht zum Parken nutzen können
  • Voraussetzung

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)
  • Kosten

    Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zahlen Sie ausschließlich eine Verwaltungsgebühr pro Jahr. Diese richtet sich ab 2024 u.a. nach der Grundfläche des Fahrzeugs, so dass kein Pauschalbetrag erhoben wird. Kleinere Fahrzeuge sind somit kostengünstiger als Größere. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeit Änderungen mitteilen, so kostet die Änderung des Parkausweises 15,00 €.
    Alle Zahlungsmodalitäten sind auf der Rückseite des Genehmigungsbescheides vermerkt. Von dort entnehmen Sie bitte auch die Kontoverbindungen.

  • Verfahrensablauf

    Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet.

  • Anträge / Formulare

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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  • Farben umkehren

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
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    =

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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