Rattenbekämpfung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Ratten im öffentlichen Bereich

    Die Bekämpfung von Ratten im öffentlichen Bereich (z.B. Parkanlagen, Kanalnetz, offene Bachläufe) ist Aufgabe der Gemeinde. Sofern Sie einen Schädlingsbefall im öffentlichen Bereich feststellen, melden Sie diesen bitte der Stadtverwaltung.

    Ratten auf Privatgrundstück

    Sofern der Rattenbefall auf privaten Grundstücken auftritt, ist die Bekämpfung Aufgabe des jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümers. Dieser kann die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma oder einer geschulten Fachperson übertragen. Es ist ratsam, mit der Nachbarschaft gemeinsam Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen. Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Internet/Branchenverzeichnis unter dem Stichwort „Schädlingsbekämpfung“. 

    Wenn der Eigentümer eines von Ratten befallenen Hauses oder Grundstücks nicht tätig wird, so teilen Sie dies bitte dem Fachdienst Ordnung (siehe oben) mit. Die Meldung wird dann von dort aus geprüft und der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur Durchführung der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen aufgefordert.

    Zur Reduzierung des Aufkommens von Schädlingen (u.a. Ratten) beachten Sie bitte folgende allgemeine Grundregeln:

    1. Bewahren Sie keine Nahrungs- u. Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück auf.
    2. Entsorgen Sie die Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern u. sorgen sie dafür, dass diese stets verschlossen sind.
    3. Organische Abfälle und Essensreste dürfen nicht über die Toilette oder den Spülstein entsorgt werden, da hierdurch in der ohnehin befallenen Kanalisation das Nahrungsangebot für Ratten erweitert wird.
    4. Achten sie in Ihrem Wohnumfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
    5. Füttern Sie keine wild lebenden Tiere, da von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten die Ratten profitieren.
    6. Halten Sie Tiere in Ihrem Garten, ist ebenfalls darauf zu achten, dass keine Futterreste liegen bleiben.
    7. Berücksichtigen Sie bitte, dass Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost gehören. Weiterhin sollten Sie geschlossene Komposter bevorzugen.
    8. Um den Ratten das Eindringen in Gebäude zu erschweren, sollten alle Öffnungen und potenziellen Schlupflöcher, besonders Abwasserschächte und Leitungen verschlossen werden.
  • Weiterführende Informationen

    Der Einsatz antikoagulanter Rodentizide (blutgerinnungshemmender Rattengifte) wird in der EU und auch in Deutschland seit einigen Jahren zunehmend eingeschränkt. Hintergrund sind Umwelt- und Tierschutzaspekte – insbesondere das Risiko von Sekundärvergiftungen bei Wildtieren.

    Bisher waren solche Rattengifte auch im Einzelhandel erhältlich, sodass Privatpersonen sie kaufen und selbst anwenden konnten. Diese Produkte waren unter verschiedenen Namen im Handel zu finden, die Zulassung wurde jedoch aufgrund der bestehenden Risiken nicht verlängert.

    Gemäß Artikel 52 der Biozid-Verordnung gelten bei Änderungen bestehender Zulassungen Abverkaufs- und Verwendungsfristen. Daher gilt:


    • Bis zum 25. April 2026 dürfen diese Mittel noch verkauft werden
    • Bis zum 22. Oktober 2026 dürfen sie noch verwendet werden


    Ab dem 23. Oktober 2026 gilt:

    Privatpersonen dürfen diese Rattengifte weder kaufen noch anwenden.

    Der Einsatz antikaogulanter Rodentizide ist dann ausschließlich geschultem Fachpersonal mit entsprechender Sachkunde erlaubt.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für den privaten Gebrauch können Sie zum Beispiel auf mechanische Fallen (z.B. Schlagfallen) zurückgreifen.

    Bei einem stärkeren Rattenbefall empfehlen wir, einen professionellen Schädlingsbekämpfungsbetrieb zu beauftragen. Diese Fachkräfte verfügen über die nötige Sachkunde und geeignete Ausrüstung, um eine sichere und effektive Bekämpfung durchzuführen.

    Vorbeugung ist der beste Schutz!

    Am wirksamsten ist es, Ratten gar nicht erst anzulocken:


    • Vermeiden Sie offen zugängliche Nahrungsquellen.
    • Halten Sie Mülltonnen stets geschlossen.
    • Beseitigen Sie mögliche Unterschlupfmöglichkeiten.


    Denn: Wo es kein Futter und keinen Schutz gibt, siedeln sich Ratten in der Regel gar nicht erst an!

Zuständige Mitarbeitende

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