Personalausweis beantragen

Anträge / Formulare

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

    Sie können den Antrag beim Bürgerbüro Bad Honnef, Rathausplatz 12 oder Aegidiusplatz 10 stellen.  
     Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. 

    Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

    Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
       Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig 

    oder

    • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

    Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

  • Rechtsgrundlage

    § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

    Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung

  • Erforderliche Unterlagen

    • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: 
      • alter Personalausweis oder Reisepass
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden: 
      • Geburtsurkunde
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister 
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel 
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: 
      • sorgeberechtigte Elternteile: 
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
        • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
      • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: 
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
        • Sorgerechtsnachweis
  • Voraussetzung

    • Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • bei Kindern unter 16 Jahre:  
      • Sie sind erziehungsberechtigt.
      • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.

    Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:

    • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
  • Kosten

    Gebühr: 46,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html

    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

    Gebühr: 27,60 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 6,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 10,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 15,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 13,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 43,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Abgabe: 30,00 €

    Vorkasse: Ja

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung von einer nicht zuständigen inländischen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgerbüro beantragen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
    • Sie erhalten eine Geheimnummer (PIN) und die Entsperrnummer (PUK) des Personalausweises in einem geschlossenen Kuvert.
    • Im Bürgerbüro Aegidienberg können Sie Ihren Ausweis nur mit vorheriger Terminvereinbarung abholen. Im Bürgerbüro am Rathausplatz können Sie Ihren Ausweis während der Öfffnungszeiten - ohne Termin - an der Information abholen. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post gegen eine Gebühr an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür bzw. in einer Postfiliale übergeben lassen.

    Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
    • Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Welche Fristen muss ich beachten

    Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist, Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

    für Antragstellende unter 24 Jahren

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    für Antragstellende ab 24 Jahren

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung beträgt die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin in der Regel 2-3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgerbüro abholen oder an der Wohnungstür bzw. in der Postfiliale entgegennehmen können.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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  • Bildschirmlupe

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