Gartenwasserzähler für Frischwassernutzung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    EigentümerInnen eines Grundstückes können durch einen Gartenwasserzähler ihre Abwassergebühren reduzieren. Die Nutzung von Frischwasser als Gartenwasser ist über einen fest installierten und geeichten Zähler (z. B. im Keller) nachzuweisen. Die Entnahmestelle muss sich außerhalb des Gebäudes befinden und darf keine Verbindung zum öffentlichen Kanalnetz haben (z.B. Waschbecken, Aco-Rinnen, gepflasterte abflusswirksame Flächen etc.). Der Einbau einer geeichten Messeinrichtung, Wasserzähler ist vom Eigentümer selbst zu beauftragen und zu bezahlen.

    Alle sechs Jahre muss der Zähler gemäß MessEG/MessEV gegen einen neuen geeichten Zähler ausgetauscht werden. Der Nachweis der messrichtigen Funktion liegt beim Gebührenpflichtigen.

    Die im Garten verbrauchten Frischwassermengen müssen zum Ende des Jahres, spätestens zum 15.01. des Folgejahres, beim Abwasserwerk gemeldet werden, um im Gebührenbescheid in Abzug gebracht zu werden.

  • Rechtsgrundlage

    • Entwässerungssatzung
    • Abwassergebühren- und-beitragssatzung
    • Datenschutzrichtlinien (DSGVO)
  • Erforderliche Unterlagen

    Zählerstand Gartenwasser

  • Kosten

    32,00 € je angefangene halbe Stunde (Ortstermin/Verplombung) 

    keine Kosten für die Bearbeitung

  • Verfahrensablauf

    Anmeldung der Gartenwassernutzung beim Abwasserwerk. 

    Das  Abwasserwerk verplombt den installierten Gartenwasserzähler.

    Der Wasserzähler ist nach Verplombung sechs Jahre lang genehmigt bzw. gültig. Zum Ende des Jahres ist der Zählerstand dem Abwasserwerk mitzuteilen, damit der Verbrauch im Gebührenbescheid berücksichtigt werden kann.

  • Bearbeitungsdauer

    abhängig vom individuellen Vorgang

Zuständige Mitarbeitende

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