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Leistungsbeschreibung
Eine praktikable und umweltfreundliche Lösung ist die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser, z.B. für die Toilettenspülung oder Waschmaschine. Das Regenwasser wird in einer Zisterne gesammelt und speist die Brauchwasseranlage im Haus. Das verbrauchte Wasser wird anschließend als Schmutzwasser bestimmt. Dadurch entfallen die Gebühren für das Niederschlagswasser.
Der Gebührenpflichtige hat den Mengennachweis bei privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen- oder Regenwassernutzung) zu erbringen. Hierfür ist ein kostenpflichtig eingebauter, messrichtig funktionierender Wasserzähler zu installieren und zu betreiben. Alle sechs Jahre ist der Zähler gemäß MessEG/MessEV gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen. Der Nachweis der messrichtigen Funktion liegt beim Gebührenpflichtigen.
Die genutzten Wassermengen sind jährlich zu melden, andernfalls erfolgt eine pflichtgemäße Schätzung durch das Abwasserwerk.
Rechtsgrundlage
- Entwässerungssatzung
- Abwassergebühren- und-beitragssatzung
- Datenschutzrichtlinie (DSGVO)
Erforderliche Unterlagen
Zählerstand Brauchwasseranlage
Kosten
32,00 € je angefangene halbe Stunde (Ortstermin/Verplombung)
keine Kosten für die Bearbeitung
Verfahrensablauf
In der Regel erfolgt ein Ortstermin mit Abnahme der Anlage.
Nach Genehmigung (Gültigkeit sechs Jahre) ist der Zählerstand jeweils zum Ende des Jahres dem Abwasserwerk mitzuteilen, damit der Verbrauch im Gebührenbescheid berücksichtigt werden kann.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom individuellen Vorgang

