Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Für Neubauvorhaben und Änderungen der privaten Entwässerungsanlage ist beim Abwasserwerk ein Antrag zum Entwässerungsgesuch gem. §9 (7) i.V.m. §14 der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Honnef zu stellen. Dabei sind die relevanten Unterlagen gemäß Antrag vollständig einzureichen, um eine ordnungsgemäße, rechtskonforme Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser sicherzustellen.
Sofern ein Antrag auf Indirekteinleitung (z.B. mineralölhaltiges Abwasser oder Abwasser aus Zahnbehandlung) erforderlich ist, ist dieser im Rahmen des Entwässerungsgesuchs ebenso zu stellen.
Versickerungsanlagen sind nur in Ausnahmetatbeständen zulässig. Für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis ist im Rahmen des Entwässerungsgesuchs ein Versickerungsgutachten vorzulegen.
Rechtsgrundlage
- Entwässerungssatzung
- Abwassergebühren- und-beitragssatzung
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Datenschutzrichtlinien (DSGVO)
Erforderliche Unterlagen
- Formular Entwässerungsantrag mit Entwässerungsplänen und Berechnungen
- Ggf. Überflutungnachweis nach DIN 1986-100
- Ggf. Antrag auf Indirekteinleitung (z.B. Zahnärzte, bestimmte Gewerbebetriebe)
Kosten
keine
Verfahrensablauf
- Einreichung des Entwässerungsantrags
- ggf. Kontaktaufnahme und Nachforderung von Unterlagen durch das Abwasserwerk
- Genehmigung durch das Abwasserwerk nach Vorlage aller prüffähigen Unterlagen
Bearbeitungsdauer
abhängig vom individuellen Vorgang

