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Leistungsbeschreibung
Das Abwasserwerk hat im Jahr 2020 die Niederschlagswasserflächen im gesamten Stadtgebiet neu kartieren lassen. Gemäß Satzung der Stadt Bad Honnef werden für die befestigten und überdachten Flächen, von denen Wasser bei Regen in den Kanal abfließt, Niederschlagswassergebühren erhoben.
Änderungen an den erfassten, gebührenrelevanten Flächen hat der Grundstückseigentümer dem Abwasserwerk anzuzeigen.
Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht sowohl für Schmutz- als auch für Niederschlagswasser.
Versickerungsanlagen werden vom Abwasserwerk nur genehmigt, wenn Ausnahmetatbestände vorliegen, die eine Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang rechtfertigen. Es ist eine wasserrechtliche Erlaubnis vom Rhein-Sieg-Kreis vorzulegen. Die Gemeinwohlverträglichkeit ist vom Antragsteller anhand eines Versickerungs-gutachtens nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
- Entwässerungssatzung
- Abwassergebühren- und-beitragssatzung
- Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Datenschutzrichtlinien (DSGVO)
Erforderliche Unterlagen
- Erfassungsbogen bei Neubau oder Änderung
- Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Der Erfassungsbogen wird als Online-Formular über unser Online-Portal zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Bogen in Papierform beim Abwasserwerk angefordert werden. Für das Ausfüllen des Erfassungsbogens gibt es sowohl im Portal als auch auf dem Selbstauskunftsbogen eine Ausfüllhilfe mit Erläuterung.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die Flächen übernommen, und ein entsprechender Bescheid kann erstellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom individuellen Vorgang.

