Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Durchführung von Brandschutzerziehung und -aufklärung in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage hierfür bilden insbesondere das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§ 3 Absatz 5 BHKG) sowie ergänzende schul- und jugendschutzrechtliche Vorschriften.
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig für Gefahren durch Brände zu sensibilisieren, richtiges Verhalten im Brandfall zu vermitteln und präventiv zur Schadensvermeidung beizutragen.Die Brandschutzerziehung verfolgt folgende Ziele:
- Sensibilisierung für Brandgefahren im Alltag
- Vermittlung von Kenntnissen zur Vermeidung von Bränden
- Schulung des richtigen Verhaltens im Brandfall (Alarmierung, Fluchtwege, Selbstschutz)
- Abbau von Ängsten im Umgang mit Feuerwehr und Einsatzsituationen
- Förderung eines verantwortungsbewussten Handelns
Die Stabstelle vorbeugender Brandschutz stellt sicher, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich regelmäßig und altersgerecht Brandschutzerziehungsmaßnahmen durchgeführt werden.

