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Leistungsbeschreibung
Für die Herstellung der Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben.
Der Kanalanschlussbeitrag wird grundsätzlich einmalig erhoben und dient der Finanzierung der öffentlichen Abwasseranlage.
Rechtsgrundlage
Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwassergebühren- und -beitragssatzung)
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen einzureichen.
Kosten
Die Höhe des Kanalanschlussbeitrags sowie der Abwassergebühren richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Abwassergebühren- und -beitragssatzung der Stadt Bad Honnef. Aktuell beträgt der Beitrag 7,00 € / m² Veranlagungsfläche.
Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
Verfahrensablauf
Nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Beitragspflicht werden die maßgeblichen Grundstücksdaten ermittelt.
Anschließend erfolgt die Festsetzung durch den Bescheid, der dem Antragssteller zugesandt wird. Der Kanalanschlussbeitrag wird einmalig erhoben.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom individuellen Vorgang

