Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises ist die Änderung Ihrer Anschrift in Ihrer KFZ-Zulassungsbescheinigung notwendig. Hierfür ist es erforderlich, dass Ihr Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette besitzt.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, ein Kfz über die internetbasierte Fahrzeugzulassung ("i-Kfz") online an-, um- oder abzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.rhein-sieg-kreis.deBei Namensänderungen nach Heirat o. Scheidung bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief) mit, da die Änderung des Namens in den Fahrzeugbrief einzutragen ist. Der Nachweis der Namensführung ist ebenfalls vorzulegen.
Rechtsgrundlage
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ggfls. Teil II)
- Ggfls. Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
- Ggfls. Nachweis der Namensführung (Eheregister, Wiederannahme Geburtsname etc.)Kosten
11,40 €
Verfahrensablauf
Sofortige Änderung der Kfz-Papiere im Termin beim Bürgerbüro

