Kraftfahrzeug Abmeldung
Kurztext
Kraftfahrzeug Abmeldung
Leistungsbeschreibung
KFZ-Abmeldungen können beim Bürgerbüro vorgenommen werden, sofern die Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder vollständig vorhanden sind. Anderenfalls ist die kennzeichenführende Zulassungsstelle zuständig.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, ein Kfz über die internetbasierte Fahrzeugzulassung ("i-Kfz") online an-, um- oder abzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.rhein-sieg-kreis.de
Bei der Abmeldung besteht die Möglichkeit einer Kennzeichenreservierung.
Die Reservierung eines Verbleibkennzeichens bedeutet: Das Fahrzeug soll wieder mit demselben Kennzeichen zugelassen werden. Die Reservierung gilt für 1 Jahr.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens bedeutet: Ein anderes Fahrzeug soll mit dem vorhandenen Kennzeichen zugelassen werden. Die Reservierung gilt für 2 Monate.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
§ 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Alle Kennzeichen (Achtung: Siegel nicht selbst entfernen)
- Vollmacht mit Ausweis bei Fremdfahrzeug
- Verwertungsnachweis bei Verschrottung
Kosten
• Kfz-Abmeldung 17,10 €
• Reservierung Verbleibkennzeichen: 2,60 €
• Reservierung: Wunschkennzeichen 10,20 €. Diese Kosten werden bei der Zulassungsstelle bei Anmeldung vereinnahmt
Verfahrensablauf
Sofortige Bearbeitung im Termin beim Bürgerbüro
Anträge / Formulare

