Beglaubigung

Anträge / Formulare

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Vornahme einer amtlichen Beglaubigung
    Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Dokumenten, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.
    Darüber hinaus dürfen Vervielfältigungen beglaubigt werden, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.


    Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen können nur beglaubigt werden, wenn ihre Vorlage von einer deutschen Behörde oder der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH -  ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

    Bitte vergessen Sie nicht, das Anforderungsschreiben mitzubringen.


    Zudem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen innerdeutschen Stelle einzureichen sind.
    Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text nicht beglaubigt werden dürfen. Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Fachkraft zu unterzeichnen.

    NICHT BEGLAUBIGT WERDEN:
    •    Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden). Zuständig hierfür ist das Standesamt, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat
    •    Beglaubigungen und Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten (Öffentliche Beglaubigung – nur durch Notar zu beglaubigen)
    •    Private Erklärungen, Versicherungen, Vereinbarungen etc.
    •    Gerichtsentscheidungen/-urteile
    •    Unterschriften ohne zugehörigen Text
    •    Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfen



  • Rechtsgrundlage

    Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

  • Erforderliche Unterlagen

    Dokumente sind im Original vorzulegen
    Schriftstücke in fremder Sprache sind mit der Übersetzung eines im Inland vereidigten Übersetzers einzureichen
    Personalausweis/Reisepass (nur bei Unterschriftsbeglaubigungen)


  • Kosten

    Beglaubigung einer Unterschrift: 3,20 €
    Beglaubigung: 5,60 €, bei gleichem Dokument jede weitere: 2,80 €
    Für Rentenzwecke gebührenfrei


  • Verfahrensablauf

    Sofortige Bearbeitung im Termin beim Bürgerbüro oder bei sehr vielen Beglaubigungen: Absprache über Einreichung und Abholung der Unterlagen zu einem bestimmten Termin

  • Bearbeitungsdauer

    Sofortige Bearbeitung im Termin beim Bürgerbüro oder bei sehr vielen Beglaubigungen: Absprache über Einreichung und Abholung der Unterlagen zu einem bestimmten Termin

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern