Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Vornahme einer amtlichen Beglaubigung
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Dokumenten, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen.
Darüber hinaus dürfen Vervielfältigungen beglaubigt werden, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen können nur beglaubigt werden, wenn ihre Vorlage von einer deutschen Behörde oder der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH - ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.Bitte vergessen Sie nicht, das Anforderungsschreiben mitzubringen.
Zudem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen innerdeutschen Stelle einzureichen sind.
Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text nicht beglaubigt werden dürfen. Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Fachkraft zu unterzeichnen.
NICHT BEGLAUBIGT WERDEN:
• Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden). Zuständig hierfür ist das Standesamt, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat
• Beglaubigungen und Erklärungen auf dem Gebiet des Familienrechts und des Erbrechts sowie Grundbuch-, Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten (Öffentliche Beglaubigung – nur durch Notar zu beglaubigen)
• Private Erklärungen, Versicherungen, Vereinbarungen etc.
• Gerichtsentscheidungen/-urteile
• Unterschriften ohne zugehörigen Text
• Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfenRechtsgrundlage
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
Dokumente sind im Original vorzulegen
Schriftstücke in fremder Sprache sind mit der Übersetzung eines im Inland vereidigten Übersetzers einzureichen
Personalausweis/Reisepass (nur bei Unterschriftsbeglaubigungen)Kosten
Beglaubigung einer Unterschrift: 3,20 €
Beglaubigung: 5,60 €, bei gleichem Dokument jede weitere: 2,80 €
Für Rentenzwecke gebührenfreiVerfahrensablauf
Sofortige Bearbeitung im Termin beim Bürgerbüro oder bei sehr vielen Beglaubigungen: Absprache über Einreichung und Abholung der Unterlagen zu einem bestimmten Termin
Bearbeitungsdauer
Sofortige Bearbeitung im Termin beim Bürgerbüro oder bei sehr vielen Beglaubigungen: Absprache über Einreichung und Abholung der Unterlagen zu einem bestimmten Termin

