Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Fischereischein
• Der Fischereischein kann für Personen mit Hauptwohnsitz in Bad Honnef ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden
• Vor der Ausstellung muss die Fischereiprüfung abgelegt werden
• Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden
Jugendfischereischein
• Personen, welche das 10. Lebensjahr erreicht, aber das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können den Jugendfischereischein beantragen
• Eine Fischereiprüfung muss nicht abgelegt werden
• Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet
• Der Jugendfischereischein kann nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.Sonderfischereischein
• Der Sonderfischereischein kann für Personen, welche aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, ausgestellt werden
• Die Ausübung der Fischerei ist jedoch nur in Begleitung einer Person mit Fischereischein gestattet
• Der Sonderfischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden
• Weiterhin können Personen, welche nicht oder nicht länger als ein Jahr in der BRD gemeldet sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Sonderfischereischein beantragen
o Dieser Fischereischein kann jedoch nur als Jahresfischereischein ausgestellt werdenRechtsgrundlage
Landesfischereigesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
• Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich, jedoch kann die Antragstellung zur Verlängerung auch durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden
• Evtl. Vollmacht
Erstantrag:
• Personalausweis oder Reisepass
• Passfoto
• beim Fischereischein: Nachweis der Fischereiprüfung (Original)
Verlängerung:
• Personalausweis oder Reisepass
• Passfoto (wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist)
• alter Fischereischein
• Evtl. VollmachtKosten
• 16,00 € Jahresfischereischein
• 48,00 € Fünfjahresfischereischein
• 8,00 € JugendfischereischeinBearbeitungsdauer
Ausstellung oder Verlängerung während des Termins im Bürgerbüro

