Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland oder Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
Erforderlich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung
Die Abmeldung kann 1 Woche vor Auszug aus der Wohnung im Melderegister vorgemerkt werdenRechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz
§ 21.4 BundesmeldegesetzErforderliche Unterlagen
• Personalausweis/Reisepass
• Bei Abmeldung per Post ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular sowie eine Kopie der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen beizufügenKosten
Es fallen keine Kosten an
Verfahrensablauf
Persönliche Abmeldung mittels Terminvereinbarung im Bürgerbüro oder schriftlich per Post oder E-Mail
Bearbeitungsdauer
Bei Termin im Bürgerbüro wird das Anliegen sofort bearbeitet; bei Übersendung per Post kann es bis zu einer Woche dauern

