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Leistungsbeschreibung
Ein Sterbefall in Bad Honnef ist dem Standesamt der Stadt Bad Honnef innerhalb von drei Werktagen (Arbeitstagen) mündlich oder schriftlich anzuzeigen (§28 Personenstandsgesetz). Zur Anzeige verpflichtet ist grundsätzlich jede Person, die vom Ableben Kenntnis hat, vorrangig jedoch näherstehende Personen. Häufig unterstützt Sie ein Bestattungsunternehmen bei der Anzeige eines Trauerfalls. Wenn die verstorbene Person in einem Heim oder einer Pflegeeinrichtung starb, wird dies von der Einrichtung übernommen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- ggf. Eheurkunde der verstorbenen Person
- ggf. weitere Dokumente
Kosten
Die Sterbefallanzeige ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
- Todesbescheinigung liegt vor
- Anzeige des Todesfalls beim Standesamt der Stadt Bad Honnef
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Sterbefall durch E-Mail an sterbefall@bad-honnef.de, telefonisch oder im Rahmen eines Termins im Standesamt der Stadt Bad Honnef angezeigt werden.

