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Leistungsbeschreibung
Das Standesamt der Stadt Bad Honnef kann auf Antrag eine Geburtsurkunde nach § 59 Personenstandsgesetz ausstellen. Diese kann zur Glaubhaftmachung der Geburt von berechtigten Personen zum Beispiel zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, zur Eröffnung eines Kontos oder bei Erbfällen verwendet werden da sie die gleiche Beweiskraft wie der Eintrag im Geburtsregister hat. Antragsberechtigt sind die betreffende Person deren Vorfahren und Nachkommen sowie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Anderen Personen kann eine Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn diese ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel wenn es sich um Geschwister handelt.
In der Regel stellt das Standesamt Geburtsurkunden aus, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt angezeigt wurde. Da die gesetzlich geforderten technischen Voraussetzungen einer gesicherten Datenübermittlung derzeit noch nicht vorliegen, können Urkunden anderer Standesämter derzeit noch nicht angefordert werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Eigene Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
- Geburtsbescheinigung
- Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
Verfahrensablauf
- Prüfung der Voraussetzungen
- Zahlung per Vorkasse
- Ausfertigen der Urkunde und Übersendung/Aushändigung
Bearbeitungsdauer
Da die Bearbeitungszeit von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls abhängt, kann nur das Standesamt Auskünfte über die voraussichtliche Dauer erteilen. In der Regel werden Geburtsurkunden innerhalb einer Woche ausgestellt.

