Führungszeugnis beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Jede geschäftsfähige Person über 14 Jahren hat das Recht, auf Antrag ein Führungszeugnis ausgestellt zu bekommen, das Auskunft über die im Bundeszentralregister gespeicherten Informationen gibt (§1 Bundeszentralregistergesetz). In diesem werden in erster Linie strafgerichtliche Verurteilungen aber auch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und ähnliches erfasst. Führungszeugnisse werden häufig im Zuge eines Bewerbungsprozesses von den potentiellen Arbeitgebenden angefordert, um auf diese Weise den Personalauswahlprozess zu unterstützen.

    Es stehen insgesamt drei unterschiedliche Varianten des Führungszeugnisses zur Auswahl:

    • Einfaches Führungszeugnis: Das einfache Führungszeugnis kann für private Zwecke, zum Beispiel eine Bewerbung, unkompliziert beantragt werden. Es wird der Antragstellenden Person übersandt, es sei denn, es wird als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt. In diesem Falle wird es direkt an diese Behörde übersandt, wenn die beantragende Person keine Einsichtnahme begehrt.
    • Erweitertes Führungszeugnis: Dieses Führungszeugnis benötigen Sie, wenn sie eine Tätigkeit ausüben, in der Sie vornehmlich in Kontakt mit Minderjährigen stehen. Zur Beantragung benötigen Sie die schriftliche Anforderung durch die Stelle, die die Ausfertigung verlangt. Auf Wunsch können Sie vorab Einsichtnahme begehren.
    • Europäisches Führungszeugnis: Das europäische Führungszeugnis weist Einträge in die Melderegister anderer Staaten der europäischen Union nach und kann von Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden.

    Wenn Sie die Onlinefunktion Ihres Personalausweises nutzen, können Sie Ihr Führungszeugnis bequem und rund um die Uhr online beantragen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument
    • ggf. Nachweis der gesetzlichen Vertretung
    • ggf. Nachweis der Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses
    • ggf. weitere Dokumente
  • Kosten

    Nach Gebührennummer 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Justizverwaltungskostengesetz beträgt die Gebühr für Führungszeugnisse 13,00€.

    Für ehrenamtliche oder ähnliche Zwecke ist das Führungszeugnis gegebenenfalls gebührenfrei.

  • Verfahrensablauf

    Sie können ihr Führungszeugnis bereits jetzt vollkommen digital mit der Onlineausweisfunktion ihres Personalausweises auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz beantragen!

    • Vereinbarung eines Termins über das Onlineterminvereinbarungsprogramm.
    • Sammlung aller notwendigen Unterlagen
    • Termin
    • Weiterleitung des Antrages an das Bundesamt für Justiz
  • Weiterführende Informationen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    2. Farben umkehren

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