Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Infos

    Der Rat der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Einführung der Zweitwohnungssteuer für das Stadtgebiet Bad Honnef zum 01.01.2024 beschlossen. Die Zweitwohnungssteuer gehört zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern, daher wird sie unabhängig von den finanziellen Mitteln des Steuerpflichtigen erhoben.

    Wer ist steuerpflichtig?

    Der Zweitwohnungssteuer unterliegt, wer in Bad Honnef eine Zweitwohnung als Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzer innehat. Eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist jede nicht als Hauptwohnung gemeldete Wohnung, die jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb Bad Honnefs befindet. Weiterhin liegt auch dann eine Steuerpflicht vor, wenn eine Nebenwohnung entgegen der melderechtlichen Anmeldungspflicht nicht angemeldet worden ist.

  • Rechtsgrundlage

  • Kosten

    Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt 15 % der jährlichen Nettokaltmiete. Wird die Wohnung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, gilt als jährliche Nettokaltmiete die ortsübliche Miete, die für ein Jahr zu entrichten wäre.

  • Anträge / Formulare

    Hinweis: Für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen mit berufsbedingter Nebenwohnung in Bad Honnef ist ausschließlich Erklärung B auszufüllen. Für alle anderen Fälle gilt Erklärung A.

  • Frist

    Anzeigepflicht und Steuererklärung

    Wer eine wie zuvor beschriebene Zweitwohnung innehat, hat dies dem Steueramt der Stadt Bad Honnef innerhalb eines Monats anzuzeigen. Entfallen die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Besteuerung muss dies innerhalb eines Monats dem Steueramt der Stadt Bad Honnef mitgeteilt werden. Weiterhin müssen alle Änderungen die die Höhe der Zweitwohnungsteuer (bspw. Höhe der Nettokaltmiete) betreffen dem Steueramt der Stadt Bad Honnef innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern