Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Nachdem die Eltern einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben, wird die Höhe ihres Elternbeitrags vom jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt), also den Jugendämtern festgesetzt. Dieser Betrag kann je Kommune und Stadt variieren. Die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege sollten einander entsprechen. Wenn das Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes eine soziale Staffelung vorzusehen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen (§ 51 Absatz 4 KiBiz).
Rechtsgrundlage
Voraussetzung
- Ihr bestätigter Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegeperson
- Alle erforderlichen Unterlagen (diese finden Sie unter Anträge/Formulare) müssen ausgefüllt und unterschrieben der Stadt Bad Honnef zugesendet werden.
Verfahrensablauf
Für die Betreuung Ihres Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest, sofern die Inanspruchnahme nicht beitragsfrei ist. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang Ihres Kindes und Ihrem Einkommen. Ggf. ist auch ein Erlass der Elternbeiträge möglich.
Hierzu reichen Sie vollständig alle notwendigen Unterlagen ein. Nach Prüfung erhalten Sie einen vorläufigen Elternbeitragsbescheid.
Diesem können Sie die Höhe des Elternbeitrags entnehmen.
Sollten die Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden, wird die Stadt Bad Honnef unaufgefordert auf Sie zukommen.
Gerne können Sie aber auch fehlende Unterlagen selbstständig einreichen.
Den im Elternbeitragsbescheid festgesetzten Betrag zahlen Sie an die Stadt Bad Honnef.
Anträge / Formulare
Alle notwendigen Informationen zur Erhebung und Höhe des Elternbeitrages entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Hier finden Sie auch weiterführende Informationen, welche Unterlagen zur Berechnung des Elternbeitrages notwendig sind.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir darum, sich das Merkblatt aufmerksam und sorgfältig durchzulesen.
Für weiterführende Fragen steht Ihnen das Team der Elternbeiträge selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
- Sollten Sie Empfänger*in von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder Kinderzuschlag sein, werden Sie für die Monate des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
- Sonderregelungen für vorzeitige Einschulungen oder Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, gibt es nicht.
- Neben den Elternbeiträgen können der Träger der Kindertageseinrichtung und die Kindertagespflegeperson ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten verlangen.
- Der Beitrag wird erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII).
Dies ist nur in bestimmten Einzelfällen und per separater Antragsstellung möglich. - Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei (§ 50 KiBiz).
- Die Stadt Bad Honnef gewährt eine Geschwisterermäßigung bei der Berechnung des Elternbeitrags.
- Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind in der Regel beitragsfrei (§ 50 Absatz 1 KiBiz). Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Das Kindergartenjahr beginnt immer am 1. August eines Jahres
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

