Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bad Honneferin oder Bad Honnefer im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis (§39 Personenstandsgesetz). In diesem wird bescheinigt, dass Ihrer geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse (z.B. bestehende Ehe) entgegenstehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Bad Honnef heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes!
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen werden in einem Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef nach individueller Feststellung bestimmt.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen unter anderem:
für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger: 40,00€
für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer: 66,00€
Verfahrensablauf
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses geht persönlich oder schriftlich an heiraten@bad-honnef.de ein.
- Prüfung der Voraussetzungen beziehungsweise Bearbeitung der Anfrage
- Ausfertigung/Aushändigung des Zeugnisses
Was sollte ich noch wissen?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist maximal sechs Monate gültig!

