Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Bad Honneferin oder Bad Honnefer im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis (§39 Personenstandsgesetz). In diesem wird bescheinigt, dass Ihrer geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse (z.B. bestehende Ehe) entgegenstehen.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Bad Honnef heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes!

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Unterlagen werden in einem Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef nach individueller Feststellung bestimmt.

  • Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen unter anderem:

    für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger:                            40,00€

    für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer:                                             66,00€

  • Verfahrensablauf

    1. Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses geht persönlich oder schriftlich an heiraten@bad-honnef.de ein.
    2. Prüfung der Voraussetzungen beziehungsweise Bearbeitung der Anfrage
    3. Ausfertigung/Aushändigung des Zeugnisses
  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist maximal sechs Monate gültig!

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    2. Farben umkehren

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