Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Kurztext
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis (§39 Personenstandsgesetz).
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, fordert die ausländische Behörde häufig ein Ehefähigkeitszeugnis, welches Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen können.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist der qualifizierte Nachweis, dass Ihrer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland kann ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland beim Standesamt auf Antrag ausgestellt werden.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann auch erteilt werden, wenn es zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die eheschließende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gibt es einen solchen nicht, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland maßgebend. Hat sich die eheschließende Person niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Nähere Informationen erteilt das Team Standesamt.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen unter anderem:
für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger: 40,00€
für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer: 66,00€
Verfahrensablauf
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses geht persönlich oder schriftlich an heiraten@bad-honnef.de ein.
- Prüfung der Voraussetzungen beziehungsweise Bearbeitung der Anfrage
- Ausfertigung/Aushändigung des Zeugnisses
Was sollte ich noch wissen?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist maximal sechs Monate gültig!

