Fundbüro

Anträge / Formulare

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Bad Honnef einen verlorenen Gegenstand auffinden, bringen Sie diesen bitte zum Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef. 

    Hier werden Fundsachen entgegengenommen und ihren rechtmäßigen Eigentümern wieder ausgehändigt. Es wird um eine möglichst eindeutige Beschreibung des Fundortes und der Auffindesituation gebeten, um die Eigentümerschaft zweifelsfrei feststellen zu können. Lediglich Gegenstände, die einen Wert von 10,00€ nicht übersteigen, müssen nicht angezeigt werden. 

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, deutschlandweit im virtuellen Fundbüro Ihre Fundanzeige aufzugeben:
    https://www.fundbürodeutschland.de/



    Wenn Sie ein Tier finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef auf (Tel: 02224 / 184- 0).


    Vermuten Sie, einen Gegenstand in Bad Honnef verloren zu haben? Schauen Sie im virtuellen Fundbüro nach, ob er dort eingetragen wurde oder melden Sie sich im Bürgerbüro. Vermuten Sie Ihren Verlust an der Stadtgrenze zu Rheinbreitbach oder Königswinter bzw. im öffentlichen Nahverkehr, können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:

     Fundbüro Königswinter:                        Tel.: 02244/889-0

    Fundbüro Unkel:                                     Tel.: 02224/18060

    Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft:         Tel.: 02241 – 499-0 (Zentrale)

    Deutsche Bahn AG: Fundservice:         Tel.: 01805 990599


    Weiterhin können Sie deutschlandweit im Online-Fundbüro nach Ihren verlorenen Gegenständen recherchieren: 

    https://www.fundbürodeutschland.de/


    Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder EC- und Kreditkarte verloren haben sollten, melden Sie den Verlust unverzüglich über den Sperr-Notruf (Hotline) 116 116. Die Hotline ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar. So beugen Sie Missbrauch vor.

    Aufbewahrungsfristen:
    Die Fundsachen werden sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht von Eigentümern abgeholt, werden diese den Findern ausgehändigt (§ 973 GBG: Eigentumserwerb) oder, wenn der Finder auf sein Recht des Eigentumserwerbs verzichtet hat (§ 976 BGB: Eigentumserwerb der Gemeinde), verkauft, vernichtet oder versteigert.




  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Abgabe eines Fundes:

    • Personalausweis

    Zur Herausgabe eines Fundes:

    • Personalausweis

    Evtl. Besitznachweise

  • Kosten

    Für die Verwahrung von Fundsachen fallen folgende Gebühren nach Tarifstelle 2.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an:

    • Wert bis 25€: gebührenfrei
    • Wert zwischen 26€ und 150€: 10,00€
    • Wert zwischen 151€ und 500€: 15,00€
    • Wert über 500€: 20,00€
    • Jede weitere angefangene 500€: Zzgl. 20,00€
    • Zuschlag für Verwahrung sperriger Fundsachen: 15,00€
  • Verfahrensablauf

    Bei Abgabe eines Fundes:

    • Meldung und Übergabe des Fundes an das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef (persönlich oder per Mail an fundbüro@bad-honnef.de zur Terminvereinbarung)
    • Aufnahme der Fundsache im Bürgerbüro
    • Nach Herausgabe der Sache an den Verlierer: ggf. Zahlung des Finderlohns
    • Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrzeit: Bei Interesse Herausgabe der Fundsache an den Finder

    Zur Herausgabe eines Fundes:

    • Terminvereinbarung persönlich oder per Mail an fundbüro@bad-honnef.de
    • Glaubhaftmachung des rechtmäßigen Besitzes
    • Herausgabe gegen Verwaltungsgebühr, evtl. zuzüglich. gesetzlichem Finderlohn

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

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    option
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    .

    Verringern

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    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

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