Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Bad Honnef einen verlorenen Gegenstand auffinden, bringen Sie diesen bitte zum Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
Hier werden Fundsachen entgegengenommen und ihren rechtmäßigen Eigentümern wieder ausgehändigt. Es wird um eine möglichst eindeutige Beschreibung des Fundortes und der Auffindesituation gebeten, um die Eigentümerschaft zweifelsfrei feststellen zu können. Lediglich Gegenstände, die einen Wert von 10,00€ nicht übersteigen, müssen nicht angezeigt werden.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, deutschlandweit im virtuellen Fundbüro Ihre Fundanzeige aufzugeben:
https://www.fundbürodeutschland.de/
Wenn Sie ein Tier finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef auf (Tel: 02224 / 184- 0).Vermuten Sie, einen Gegenstand in Bad Honnef verloren zu haben? Schauen Sie im virtuellen Fundbüro nach, ob er dort eingetragen wurde oder melden Sie sich im Bürgerbüro. Vermuten Sie Ihren Verlust an der Stadtgrenze zu Rheinbreitbach oder Königswinter bzw. im öffentlichen Nahverkehr, können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:
Fundbüro Königswinter: Tel.: 02244/889-0
Fundbüro Unkel: Tel.: 02224/18060
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft: Tel.: 02241 – 499-0 (Zentrale)
Deutsche Bahn AG: Fundservice: Tel.: 01805 990599
Weiterhin können Sie deutschlandweit im Online-Fundbüro nach Ihren verlorenen Gegenständen recherchieren:
https://www.fundbürodeutschland.de/
Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder EC- und Kreditkarte verloren haben sollten, melden Sie den Verlust unverzüglich über den Sperr-Notruf (Hotline) 116 116. Die Hotline ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar. So beugen Sie Missbrauch vor.
Aufbewahrungsfristen:
Die Fundsachen werden sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht von Eigentümern abgeholt, werden diese den Findern ausgehändigt (§ 973 GBG: Eigentumserwerb) oder, wenn der Finder auf sein Recht des Eigentumserwerbs verzichtet hat (§ 976 BGB: Eigentumserwerb der Gemeinde), verkauft, vernichtet oder versteigert.Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Bei Abgabe eines Fundes:
- Personalausweis
Zur Herausgabe eines Fundes:
- Personalausweis
Evtl. Besitznachweise
Kosten
Für die Verwahrung von Fundsachen fallen folgende Gebühren nach Tarifstelle 2.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an:
- Wert bis 25€: gebührenfrei
- Wert zwischen 26€ und 150€: 10,00€
- Wert zwischen 151€ und 500€: 15,00€
- Wert über 500€: 20,00€
- Jede weitere angefangene 500€: Zzgl. 20,00€
- Zuschlag für Verwahrung sperriger Fundsachen: 15,00€
Verfahrensablauf
Bei Abgabe eines Fundes:
- Meldung und Übergabe des Fundes an das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef (persönlich oder per Mail an fundbüro@bad-honnef.de zur Terminvereinbarung)
- Aufnahme der Fundsache im Bürgerbüro
- Nach Herausgabe der Sache an den Verlierer: ggf. Zahlung des Finderlohns
- Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrzeit: Bei Interesse Herausgabe der Fundsache an den Finder
Zur Herausgabe eines Fundes:
- Terminvereinbarung persönlich oder per Mail an fundbüro@bad-honnef.de
- Glaubhaftmachung des rechtmäßigen Besitzes
- Herausgabe gegen Verwaltungsgebühr, evtl. zuzüglich. gesetzlichem Finderlohn

