Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Anmeldung/Abmeldung
Jeder Hund, der aus persönlichen Gründen im Stadtgebiet Bad Honnef gehalten wird, ist hundesteuerpflichtig. Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen. Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise zur Hundesteuer.
Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.
Hundesteuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag, jedoch nur für einen Hund, gewährt, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient. Der Antrag auf Steuerbefreiung ist schriftlich beim Steueramt zu stellen.
Haltungserlaubnis
Für die Haltung eines Hundes sind Sie in folgenden Fällen verpflichtet, eine Haltungserlaubnis zu beantragen:
- Es handelt sich um einen großen Hund nach §11 LHundG NRW - Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sobald der Hund ausgewachsen ist
- Es handelt sich um einen Hund, bei dem eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt wurde (§3 LHundG NRW). Grundsätzlich wird bei den Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (reinrassig oder in Kreuzung mit anderen Hunden) eine Gefährlichkeit vermutet. Zusätzlich kann bei Ihrem Hund im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt worden sein
- Ihr Hund gehört zu folgenden Rassen (§10 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweilder und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Hinweis: Hunde mit der Bezeichnung "Old English Bulldog" sind nicht unbedingt als Kreuzung im Sinne des §10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Bei diesen ist eine Phänotyp-Bestimmung durch das Ordnungsamt erforderlich bzw. ggf. durch das Kreisveterinäramt, die zu einer Einzelfallentscheidung auf Basis Größe und Rasse führt.
Maulkorb- und Anleinpflicht
Der/die HundehalterIn kann eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht beantragen.In einem Verhaltenstest, zu dem Sie persönlich mit Ihrem Hunde erscheinen müssen, wird überprüft, ob Ihr Hund die Kriterien für eine Befreiung erfüllt.
Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, braucht eine Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW (Verwaltungsgebühr: 50,00 bis 250 EUR). Bei den "Gefährlichen Hunden" (s.o.) ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.Nach Prüfung des Antrages Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang durch die Kommunalverwaltung erhalten Sie einen behördlichen Bescheid über Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang, den Sie beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen müssen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung eines großen Hundes benötigen Sie eine Mikrochipnummer und den entsprechenden Nachweis zum Hochladen.
Für das Halten eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rassen müssen Sie zusätzlich eine Haltungserlaubnis beantragen.
Kosten
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Honnef
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen in einem gemeinsamen Haushalt
- nur ein Hund gehalten wird 96,00 Euro;
- zwei Hunde gehalten werden 125,00 Euro je Hund;
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 Euro je Hund;
- ein oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 750,00 Euro je Hund.
Verfahrensablauf
Das Steueramt nimmt Ihre Anmeldung entgegen. Falls Sie vermuten, dass Sie eine Erlaubnis für die Hundehaltung benötigen, ist es Ihre Pflicht, diese gesondert beim Ordnungsamt zu beantragen.
Anträge / Formulare

