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Leistungsbeschreibung
Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler des Siebengebirgsgymnsiums
Schülerinnen und Schüler des Siebengebirgsgymnasiums haben die Möglichkeit, ein Deutschlandticket als Schülerticket bei der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft zu beantragen. Dieses kann entweder kostenfrei nach den Regelungen zur Erstattung von Schülerfahrkosten (siehe unten) oder zu einem vergünstigten Preis von derzeit 43€ erworben werden. Ihren Antrag stellen Sie online über den angegebenen Link direkt bei der RSVG, daraufhin prüfen und bestätigen die Schule und der Schulträger Ihre Angaben und leiten dies der RSVG weiter.
Erstattung von Schülerfahrkosten
Schülerfahrkosten werden nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW vom Schulträger der Schule übernommen, die von den Schülerinnen und Schülern besucht wird. Maßgeblich hierfür ist unter anderem, dass die gesetzlich bestimmten Schulweglängen (einfacher Schulweg) überschritten werden. Diese beträgt:
- für Grundschulen mehr als 2 km
- für die Sekundarstufe I (5. - 10. Schuljahr) mehr als 3,5 km
- für die Sekundarstufe II (11. - 13. Schuljahr) mehr als 5 km
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Kind eine Privatschule besuchen, können Sie einen Anspruch gegenüber dem Träger geltend machen.
Beim Besuch der Grundschulen ist eine Kostentragung durch die Stadt Bad Honnef in der Regel nicht möglich, da ein kostenfreier Schülerspezialverkehr eingerichtet wurde.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Kostenerstattung von Schülerfahrkosten
- Nachweise der getätigten Zahlungen
Voraussetzung
Voraussetzung für die Erstattung von Schülerfahrkosten ist, dass die besuchte Schule eine Schule in Trägerschaft der Stadt Bad Honnef ist. Sollte es sich um eine Privatschule handeln, ist der jeweilige Träger für die Erstattung der Fahrkosten verantwortlich.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab. In der Regel werden Anträge auf Fahrkostenübernahme innerhalb eines Monats bearbeitet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraums beim Schulträger gestellt werden.
Eine nachträgliche Übernahme der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (i.d.R. das Schuljahr) gestellt wird.

