Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Als Bemessungsgrundlage wird der reine Bruttoübernachtungspreis (einschließlich Umsatzsteuer) je Zimmer herangezogen. Aufzuwendende Beträge für Nebenleistungen in Beherbergungsstätten, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen (z. B Verpflegungsleistungen wie Frühstück oder Halbpension bzw. Getränke aus der Minibar etc.), sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Der Beherbergungsbetrieb zieht die Steuer grundsätzlich vom Gast ein und leitet diese an die Stadt Bad Honnef weiter
--> FAQs zur Beherbergungssteuer: Fragen zur Beherbergungssteuer
Rechtsgrundlage
§ 77 GO NRW i. V. m. § 1 KAG NRW Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer der Stadt Bad Honnef)
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung der Steueranmeldung zur Beherbergungssatzung pro Kalendervierteljahr
- Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist durch die entsprechende Vorlage von begründeten Nachweisen beim Beherbergungsbetrieb selbst anzuzeigen. Dieser legt die Unterlagen dem Buchungsprozess bei und erhebt nach Vergewisserung der Vollständigkeit dieser Unterlagen keine Beherbergungssteuer.
Voraussetzung
Für das Ausfüllen der Online-Erklärung zur Steueranmeldung für die Beherbergungssatzung ist eine BundID des Gastgebers/Beherbergungsbetriebes erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten für die Bearbeitung an.
Verfahrensablauf
- Registrieren Sie Ihren Betrieb in unserm Serviceportal
- Füllen Sie das Online-Formular oder den PDF-Vordruck aus
- Ziehen Sie Beherbergungssteuer von allen steuerpflichtigen Gästen ein.
- Dokumentieren Sie die steuerbefreiten Übernachtungen, (Klassenfahrten, oder Aufenthalte zum Grundbedarf des Wohnens).
- Geben Sie quartalsweise eine Steuererklärung über das Serviceportal ab.
- Leiten Sie die Steuerbeträge an die Stadt Bad Honnef weiter.
Anträge / Formulare
Bearbeitungsdauer
ca. 3-4 Wochen

