Zinssenkung im Rahmen der Wohnraumförderung beantragen

  • Kurztext

    Eigentümerinnen und Eigentümer von durch öffentliche Mittel gefördertem Wohnraum können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zinssenkung für ihre Förderdarlehen beantragen.  

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung besteht die Möglichkeit, für bestehende Förderdarlehen bei der NRW.Bank eine Zinssenkung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der vertraglichen Vereinbarungen aus dem ursprünglichen Darlehensbescheid. Ziel der Zinssenkung ist die Entlastung von Darlehensnehmenden, um die Bewirtschaftung des geförderten Wohnraums langfristig sicherzustellen.

  • Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wohnraumförderung (WFNG NRW, Wohnraumförderungsbestimmungen WFB) und

    Richtlinien der NRW.Bank zur Darlehensverwaltung

  • Erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Anschreiben der NRW.Bank zur Verzinsung der Fördermittel
    • Antrag auf Überprüfung der Einkommensverhältnisse mit Einkommenserklärung
    • Nachweise über die Einkommensverhältnisse jeder haushaltsangehörigen Person  
  • Kosten

    Für die Bescheinigung des Einkommens wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ erhoben.

  • Verfahrensablauf

    Antragstellerinnen und Antragsteller füllen das Antragsformular sowie die Einkommenserklärung vollständig aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung ausgestellt.

  • Anträge / Formulare

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang der Unterlagen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb von ca. zwei Wochen nach vollständiger Antragstellung.


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