Bedarfsmitteilung für geförderten Wohnraum

  • Kurztext

    Bauträgerinnen und Bauträger, die in Bad Honnef geförderten Wohnraum errichten möchten, können bei der Stadt Bad Honnef eine Bedarfsmitteilung anfordern. Diese wird zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises benötigt.   

  • Leistungsbeschreibung

    Vor der Antragstellung auf Wohnraumförderung müssen Investoren oder Bauträger beim Rhein-Sieg-Kreis als Bewilligungsbehörde eine sogenannte Bedarfsmitteilung der Kommune einreichen. Die Bedarfsmitteilung bestätigt, dass in Bad Honnef ein Bedarf an dem geplanten geförderten Wohnraum besteht.
    Nach einer kurzen Prüfung der aktuellen Liste der Wohnungssuchenden erstellt die Stadt Bad Honnef eine schriftliche Mitteilung über den festgestellten Bedarf. Diese wird dem anfragenden Bauträger oder Investor zur Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zur Verfügung gestellt. 

  • Rechtsgrundlage

    Wohnraumförderungsgesetz (WoFG),

    Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB NRW)

  • Erforderliche Unterlagen

    Anfrage per E-Mail mit folgenden Angaben:

    Geplantes Bauvorhaben (Standort, Anzahl und Größe der Wohneinheiten) sowie Kontaktdaten des Vorhabenträgers 


  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von ca. zwei Wochen nach Eingang der Anfrage.  


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