Obdachlosenangelegenheiten
Kurztext
Die Kommune bietet wohnungslosen Personen im Rahmen der Gefahrenabwehr eine vorübergehende Unterbringung in einer Notunterkunft an, wenn keine andere Unterkunftsmöglichkeit besteht.
Leistungsbeschreibung
Die Unterbringung in einer gemeinschaftlichen Notunterkunft erfolgt ausschließlich als letztes Mittel, wenn Betroffene keine eigene Unterkunft mehr haben und keine andere Unterkunftsmöglichkeit (z.B. bei Verwandten oder Bekannten) besteht.
Die Zuweisung erfolgt durch die Kommune im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Notunterbringung ist vorübergehend.
Eine Überlassung im mietrechtlichen Sinne liegt nicht vor.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bad Honnef für Unterkünfte für Flüchtlinge, Aussiedler und Obdachlose vom 18.12.2017
§§ 1, 3 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über die bestehende Wohnungslosigkeit
- Ggf. Meldebescheinigung oder sonstige Nachweise zur Identität und Bedarfslage
Kosten
Die Kosten für die Unterbringung richten sich nach der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bad Honnef für Unterkünfte für Flüchtlinge, Aussiedler und Obdachlose vom 18.12.2017.
Verfahrensablauf
Betroffene Personen nehmen persönlich (nach vorheriger Terminabsprache), schriftlich oder telefonisch Kontakt auf.
Die Situation wird nach einem Erstgespräch und Sichtung der Unterlagen geprüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Zuweisung einer Unterkunft.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über eine Unterbringung erfolgt in der Regel kurzfristig, je nach Dringlichkeit.

