Schädlingsbekämpfung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln sind Nützlinge und übernehmen wichtige Aufgaben, wie die der Regulierung von Schädlingen und der Jagd von Insekten. Hornissen, Wildbienen und Hummeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nester dieser Arten dürfen nur in Ausnahmefällen umgesiedelt oder vernichtet werden.

    Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, ist daher eine Artbestimmung Voraussetzung für die Beurteilung der örtlichen Situation und der rechtlichen Lage. Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen die Bestimmung der Art alleine nicht möglich sein, so können Sie sich gerne an die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises wenden. Diese entscheidet sodann, was zu tun ist und erteilt im Falle einer Umsiedlung die notwendige Ausnahmegenehmigung.

    Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises: 02241 13 3900

    Auch sachkundige Schädlingsbekämpfer, Naturschutzverbände oder Imker helfen bei diesen Fragen weiter. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Stadtverwaltung nicht gestattet ist, Ihnen einen konkreten Schädlingsbekämpfer oder Imker zu empfehlen.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Amts für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

  • Weiterführende Informationen

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse.

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    2. Farben umkehren

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