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Leistungsbeschreibung
Kommunale Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. der Abgabenordnung (AO) gestundet werden.
Kommunale Forderungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. der Abgabenordnung (AO) gestundet werden.