Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Bad Honnef betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern nach § 2 der Straßenreinigungssatzung übertragen ist. Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst. Die Straßen, für die eine Gebühr erhoben wird, ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis.
Die Gebühren werden durch eine Satzung bestimmt, die vom Rat der Stadt Bad Honnef beschlossen wird. In der Anlage zur Strassenreinigungssatzung finden Sie die Liste der Straßen nach Verkehrsbedeutung, Reinigungshäufigkeit der Fahrbahnreinigungs-, wie auch der Gehwegreinigungspflicht.

