Cannabis (Regeln und Bußgelder)

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Regeln und Bußgelder zur Cannabiskontrolle

    Zum 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 sind ergänzend die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen in Kraft getreten.

    Im öffentlichen Raum darf jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cann

    abis besitzen und mit sich führen.

    Aus Gründen des Gesundheits- und Kinder- sowie Jugendschutzes ist der Konsum von Cannabis an bestimmten Bereich weiterhin untersagt. Nähere Einzelheiten regelt § 5 des Cannabisgesetzes:

    • 5 Abs. 1 KCanG

    Der Konsum von Cannabis  in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das  8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

    • 5 Abs. 2 KCanG

    Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

    1.  in Schulen und in deren Sichtweite,
    2.  auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
    3.  in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
    4.  in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
    5.  in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
    6.  innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

    Eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen eine Übersichtskarte zur Verfügung, in der die o.g. Verbotszonen aufgeführt sind.

    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Konsumverbot somit auch für Großveranstaltungen und Märkte wie z.B. Martini-Markt, Fühl dich Frühlich oder eine sonstige Kirmesveranstaltung gilt.

    Ordnungswidrigkeiten:

    Verstöße gegen das Konsumverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, in Bad Honnef mit einem Bußgeld von 400 € versehen sind. Verstöße gegen das Umgangsverbot infolge des Mitführens von mehr als 25 Gramm getrockneten Cannabis sind mit einem Bußgeld von 500 € belegt.

    Weitere Einzelheiten zu den Rechtsvorschriften können sie auf der Homepage des Landesgesundheitsministeriums einsehen.

    Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an ordnungsamt@bad-honnef.de wenden.

    HINWEISE ZUR CANNABISPRÄVENTION

Zuständige Mitarbeitende

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