Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Volksbegehren und die darauf aufbauenden Volksentscheide eröffnen den Wahlberechtigten auch außerhalb von regelmäßigen Wahlen die Möglichkeit, unmittelbar über bestimmte Sachfragen zu entscheiden, Gesetze zu beschließen oder eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode herbeizuführen. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Volksentscheids. Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, ist fristgerecht ein Volksentscheid herbeizuführen. Die Volksbegehren und -entscheide werden von der Landeswahlleitung vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleitungen sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Hinweis
Diese Leistungen werden mit einem Brief beantragt und setzen eine Unterschriftensammlung voraus.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Diese Leistungen werden mit einem Brief beantragt und setzen eine Unterschriftensammlung voraus.
Voraussetzung
Diese Leistungen werden mit einem Brief beantragt und setzen eine Unterschriftensammlung voraus.
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie die erforderliche Unterschriftensammlung im Wahlamt ein. Dieses setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Wahlamt eingeschätzt werden.

